Monatliche Kosten und Essensgeld
Wie viel müssen sie als Eltern bezahlen?
Die Kosten für die Kindertagespflege orientieren sich an den allgemeinen Krippenkosten. Die Betreuung wird über den Landkreis finanziell unterstützt. Daher zahlen Sie als Eltern einen Teil an den Landkreis und einen Teil an mich direkt. Essenskosten werden pro Tag berechnet, den Ihr Kind tatsächlich da ist.
Die Kosten beim Jugendamt sind abhängig davon, wie viele Kinder unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt leben.
Die direkten Beiträge sind einheitlich pro Kind und Stunde.
Die 20 Schließtage sind für Sie kostenfrei.
Da sich diese auf das gesamte Jahr verteilen, zahlen Sie nur 11 Monatsbeiträge, auf 12 Monate verteilt.
Elternbeiträge

Beitrag an den Landkreis
Anzahl Kinder im Haushalt
1
2
3
4
Kosten pro Kind/Stunde
2,60€
1,90
1,30€
0,50€

Direkte Beiträge
Kosten pro Kind/Stunde
1,50€
Dieser Beitrag deckt:
- Bastelmaterialen
- Bedarf des täglichen Lebens (z.B. Seife)
- laufende Kosten (z.B. Strom)
- Alltagskommunikation mit Eltern außerhalb der Betreuungszeit, 1 Elterngespräch im Jahr

Essensbeiträge
Kosten pro Kind je tatsächlich anwesendem Tag
3,50€ (U3) / 4,50€ (Ü3)
Darin enthalten sind:
- Frühstück/Imbiss
- Mittagessen
- Obst/Rohkost zum Knabbern
- Getränke
Zwei Beispiele zur Berechnung des Monatsbeitrags
Monat mit 21 Wochentagen
U3: 5 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche = 25h die Woche
25h + 4,3 (Wochenfaktor) = 107,5h pro Monat
1 Kind U3, keine Geschwister
- Beitrag an den Landkreis:
(107,5h * 2,60€)*11/12 = 256,21€
- Direkter Beitrag:
(107,5h * 1,50€ )*11/12= 147,81€
- Essensbeitrag:
21 * 3,50€ = 73,50€
SUMME: 477,52€
1 Kind U3, 1 Kind Ü3 zwei Nachmittage,
ein weiteres Geschwisterkind in der Familie
- Beitrag an den Landkreis:
((107,5h * 1,30€) + (9 * 3,5h * 1,30))*11/12 = 165,64€
- Direkter Beitrag:
((107,5h * 1,50€) + (9 * 3,5h * 1,50))*11/12 = 191,13€
- Essensbeitrag:
(21 * 3,50€) + (9*4,50€) = 114,00€
SUMME: 470,77€
Kosten während Ferien, Urlaub und Krankheit
Sie bezahlen – wie in Kindergärten und Krippen auch – 11 Monatsbeiträge.
Damit sind die gesamten Ferien von 20 Tagen beitragsfrei.
Darüberhinaus stehen Ihrem Kind außerhalb der Schließtage bis zu 4 Wochen Fehltage zu.
Dabei ist es egal, ob Sie im Urlaub sind oder ob Ihr Kind krank ist.
Sollte Ihr Kind mehr als 4 Wochen fehlen, entfällt die finanzielle Beteiligung des Landkreises für jeden zusätzlichen Fehltag.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Beiträge in der regulären Höhe zu bezahlen, können sie einen Antrag auf Überprüfung der für Sie zumutbaren Belastungsgrenze beim Jugendamt stellen. Dann wird berechnet, ob eine zusätzliche Finanzierung
durch das Jugendamt möglich ist.